Sanierungssatzung Beverau ist bestandskräftig

Das OVG NRW hat einen Normenkontrollantrag, der sich gegen die Wirksamkeit der Sanierungssatzung Beverau gerichtet hatte, abgelehnt, weil es keine Antragsbefugnis der betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Nießbraucher gebe.

Das OVG hat ausgeführt, dass diese Sanierungssatzung schwerpunktmäßig die Entwicklung des Gutes Branderhof und seine nähere Umgebung betreffe, während es für eine Enteignung von Eigentum, der Ausübung des Sanierungsvorkaufsrechts und Beitragspflichten keine Anhaltspunkte gebe; zwar seien die Betroffenen zur Auskunft verpflichtet, müssten sich im Fall der Inanspruchnahme durch die Stadt allerdings mit eigenen Klagen dagegen zur Wehr setzen.

Mit dieser OVG-Entscheidung ist die Sanierungssatzung Beverau nunmehr zwar bestandskräftig geworden, und zwar ohne, dass eine inhaltliche gerichtliche Überprüfung insbesondere des sehr großen Sanierungsgebietes einschließlich der Wiese zwischen Eselsweg und Kaserne erfolgt sei. Allerdings dürfte nach dieser Entscheidung voraussichtlich nicht mit erheblichen Nachteilen für die Betroffenen zu rechnen sein.

§ 13b BauGB ist europarechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat § 13b BauGB, nach dem für bestimmte Planungen ein beschleunigtes Verfahren u.a. ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden könne, für europarechtswidrig erklärt (vgl. https://www.lb-naturschutz-nrw.de/news/13-b-des-baugesetzbuches-ist-europarechtswidrig.html).

Eine Erläuterung zum Verfahren nach § 13b BauGB findet sich hier: https://www.lb-naturschutz-nrw.de/fachthemen/bauleitplanung/was-ist-die-bauleitplanung/sonderformen-von-bebauungsplaenen-und-bauleitplanverfahren.html

 

Zum aktuellen Stand des Regionalplanverfahrens

Am 18. August 2022 ist der Entwurf eines neuen Regionalplans im Planungsausschuss behandelt worden. Erfreulicherweise hat die Verwaltung in ihrer Vorlage eine Rücknahme der ASB-Ausweisung in der Beverau gefordert und sich stattdessen für eine dortige Festsetzung als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, als regionaler Grünzug und als Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung ausgesprochen.

Der Planungsausschuss hat daraufhin einen entsprechenden Beschluss einhellig getroffen, sodass davon auszugehen ist, dass die Stadt Aachen bei der Regionalplanbehörde eine Stellungnahme mit diesem Inhalt eingereicht hat. Ungeachtet dessen hat auch der der Vereinsvorstand einen Beitrag für eine Gesamtstellungnahme des Landesbüros zum Entwurf des Regionalplans Köln und auch eigene Stellungnahme (siehe verlinktes Dokument) erstellt, womit ebenfalls die Rücknahme der ASB-Ausweisung in der Beverau gefordert wird. Rückfragen im September 2023 haben ergeben, dass die Eingaben von der Regionalplanbehörde noch geprüft würden und die Offenlage eines zweiten Entwurf noch nicht absehbar sei.

Vgl. zum Ganzen auch den Artikel in den Aachener Nachrichten vom 15. August 2022 „Klimaschutz bremst den Flächenhunger“.

Aktuelle Aktivitäten des Vereins

Der Vorstand hat vor Kurzem zwei Eingaben auf den Weg gebracht hat. Die eine bezieht sich auf die Verkehrssicherheit an der problematischen Kreuzung Adenauerallee/Branderhofer Weg, und die andere betrifft eine recht brisante Situation betreffend den am 10. Dezember 2021 beschlossenen Entwurf des Regionalplans Köln. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Schreiben:

Die Beverau - Zukünftiges Sanierungsgebiet?

Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2019 die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Beverau" beschlossen. Diese Satzung ist zwischenzeitlich bekanntgemacht worden und damit wirksam. Einzelheiten zum Verfahrensablauf können über folgenden Link eingesehen werden: http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20697

Da die in Rede stehende Satzung mit dem Aktionstag Beverau und seiner Dokumentation sowie dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Beverau in Zusammenhang steht, ist auch auf folgende Internetseite zu verweisen: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/sozialentwicklung/aktuelles/AktionstagBeverau.html

Insbesondere das Integrierte Stadtentwicklungskonzepts Beverau ist recht aufschlussreich. Im Kern soll es wohl um eine Förderung der heterogenen Quartiersgemeinschaft mit gefestigten Sozialstrukturen und nachbarschaftlichen Beziehungen gehen. Dabei konzentrieren sich die priorisierten Maßnahmen im Siedlungsbereich nördlich der Adenauerallee. Es gibt jedoch auch Ziele für die Naturräume südlich der Bebauung, und zwar der Erhalt und die Sicherung, insbesondere mit Blick auf die stadtklimatische Entwicklung. So gehört auch die Bever-Aue zwischen Eselsweg und Löwensteinkaserne wie auch die Kaserne selbst zum Sanierungsgebiet.

Aufgrund der mit einer Sanierungssatzung verbundenen Rechtsnachteilen (vgl. §§ 136 ff. des Baugesetzbuches) sind viele Beverauer in großer Sorge, auch wenn die §§ 144 und 152 bis 156a BauGB ausgeschlossen wurden. Zur näheren Abklärung haben wir die Stadtverwaltung um ein Gespräch gebeten. Daraufhin hat diese eine „weitere“ Anhörungsveranstaltung avisiert, zu der in Kürze eingeladen werde.

Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Aachener Stadtteil Beverau

Da zu den Vereinszwecken auch die Sicherheit im Straßenverkehr gehört, hat sich der Vorstand zur Abwechslung mal diesem Thema gewidmet und erste Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Aachener Stadtteil Beverau auf den Weg gebracht. Erfreulicherweise wurden alle Punkte von der Stadtverwaltung zustimmend aufgegriffen: So wird es auch im oberen Teil des Branderhofer Wegs an den beiden T-Kreuzungen mit der Damaschkestraße und der Straße Auf Vogelsang weiße Wartelinien zur Hervorhebung der Rechts-vor-links-Situationen geben. Zudem ist das Halteverbotsschild vor der Schule Am Römerhof wieder gut sichtbar, und das Ordnungsamt ist dort nun öfter präsent, sodass sich die Verkehrssituation etwas entspannt hat.

Presseerklärung zum 50. jährigen Jubiläum des Landschaftsschutzgebietes

Schild LSG - klein.jpg

50 Jahre Landschaftsschutzgebiet am Eselsweg

Wir freuen uns, dass es Aachen gelungen ist, die Auenlandschaft zwischen Adenauerallee (Beverau), Lintertstraße (Gut Schönthal), Nellessenpark und Dr. Leo Löwenstein-Kaserne fünf Jahrzehnte vor Bebauung zu schützen, und möchten dieses Jubiläum am Samstag, dem 15. August 2015, von 8:00 bis 13:00 Uhr am Neumarkt feiern!
Was es da zu feiern gibt? Erkunden Sie es selbst und machen Sie einen kleinen Ausflug zum Eselsweg. Hier erwartet Sie ein Landschaftserlebnis der besonderen Art. Sobald man die letzten Häuser hinter sich gelassen hat, erstreckt sich der Blick nach links und rechts auf riesige Wiesenflächen. An diesem Ort können die Stadtbewohner-/Innen – und unsere Kurgäste – gut durchatmen und eine Art Freiheitsgefühl empfinden. Die beidseitige Fernsicht auf weite Felder und die unmittelbare Stadtnähe macht den Eselsweg so attraktiv, was zahlreiche Spaziergänger und Jogger belegen. Zudem ist der Eselsweg immer wieder Ausflugsziel von Schulklassen und Kindergartengruppen, die hier die Natur kennen lernen können. Manchmal weiden dort Kühe oder Schafe, manchmal entdeckt man auch seltene Vögel. So kann man dort Störche, Graureiher, Wildgänse, Kraniche, diverse Raubvögel und vieles mehr beobachten. Aber die „Bever-Aue“ bietet noch viel mehr: Sie ist ein Kaltluftentstehungsgebiet und zudem eine Kaltluftabflusszone. Das bedeutet, dass die dort entstehende Kaltluft aufgrund der gegebenen Hangneigung von mehr als 1 bis 2 Grad (ca. 1 bis 3 m Gefälle auf 100 m) in relevanten Umfang ins Beverbachtal fließt und von dort ins Frankenberger Viertel transportiert wird (vgl. im Internet „Klimaatlas NRW“ unter „Kaltluftabflüsse“). Wie gut diese Belüftung funktioniert, merkt man am Neumarkt, wenn der Bauer mal wieder gedüngt hat… Wie wir auf das 50-jährige Jubiläum kommen? Nachforschungen im Stadtarchiv haben ergeben, dass das Wiesengelände am Eselsweg bereits 1965 als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt worden ist. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Aachen vom 21. Januar 1965 beruhte auf dem seinerzeit noch geltenden Reichsnaturschutzgesetz aus dem Jahre 1935. Schon vor 50 Jahren hat die Stadt Aachen entschieden, dass diese Auenlandschaft am Beverbach vor Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Natur geschützt werden muss. Insbesondere war schon damals die „Anlage von Bauwerken aller Art“ verboten (§ 2 Nr. 2 b der Verordnung). Wir wünschen uns, dass alles so bleibt und weder die Dreiecksfläche südwestlich des Eselsweg noch die Vierecksfläche nordöstlich des Gutes Schönthal bebaut werden darf. Aachen soll auch in weiteren 50 Jahren sein unbebautes Landschaftsschutzgebiet Beverau/Schönthal feiern können!