Aktueller Stand zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Am 1. Januar 2019 ist die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Aachen in Kraft getreten. Der Plan kann über diesen Link eingesehen werden:

 https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/index.html

 Auf Seite 103 heißt es zum Kaltluftentstehungsgebiet Beverau:

 4. Bepflanzung und Grün/ Stadtplanung und -entwicklung

... Zudem wurde gefordert, dass das Kaltluftentstehungsgebiet Beverau im Rahmen des Luftreinhalteplans verbindlich gesichert, um eine Bebauung bzw. eine entsprechende planungsrechtliche Entwicklung zu verhindern. Die v.g. Anregungen und Hinweise wirken sich sicherlich positiv auf das Stadtklima aus, sind jedoch nicht maßgeblich für eine kurzfristige Grenzwerteinhaltung; der Auftrag dieser Luftreinhalteplan-fortschreibung ist. Für ein Bauleitplanverfahren bezüglich des Kaltluftentstehungsgebietes Beverau gilt, wie für andere Bauleitplanverfahren auch, dass die Umweltbelange und auch die Luftreinhalteplanung grundsätzlich zu berücksichtigen und in die Abwägung einzustellen sind."

 Damit schließt es die Bezirksregierung offenbar nicht mehr aus, eine bauplanungsrechtliche Absicherung der Bever-Aue als Kaltluftentstehungsfläche in einem Luftreinhalteplan zu erlassen, auch wenn dies nicht in der 2. Fortscheibung zu verwirklichen gewesen sein soll. Damit wären wir mit einem Teil unserer Argumentation schon durchgedrungen. Zudem wird festgestellt, dass unsere Anregungen "sicherlich" positive Auswirkungen auf das Stadtklima haben. Das werden die Akteure in Aachen nicht unberücksichtigt lassen können!